Allgemeine Geschäftsbedingungen der Evomatec zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Fernwartung (Fernwartung per Software)

Präambel

Die Evomatec, Enz Strasse 40, 70376 Stuttgart (nachfolgend „Evomatec“) erbringt im Rahmen ihres Kundendienstes Dienstleistungen im Bereich der Fernwartung für die von Evomatec gelieferten Maschinen und Anlagen.
Diese Leistungen dienen der Unterstützung und technischen Hilfestellung bei Installationen, Wartungen sowie der Behebung von Störungen. Sie erfolgen in der Regel über die Service-, Aftersales- oder Entwicklungsabteilungen von Evomatec beziehungsweise über verbundene Unternehmen der Evomatec.
Für diese Tätigkeiten bietet Evomatec die Möglichkeit der Fernwartung mittels geeigneter Software.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Evomatec und dem Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung solcher Fernwartungsleistungen.


1. Gegenstand der AGB

Gegenstand dieser AGB sind Fernwartungsleistungen in Bezug auf die Software, die für den Betrieb der Maschinen und Anlagen von Evomatec (nachfolgend „Evomatec-Software“) verwendet wird, auf den IT-Systemen des Kunden in der zum Zeitpunkt der Fernwartung bestehenden Konfiguration.
Evomatec verwendet hierbei die Software „TeamViewer“ der TeamViewer AG, Göppingen.

Die technischen Voraussetzungen und Verfahrensbeschreibungen zur Nutzung der TeamViewer-Software sind in den Anlagen 1 und 2 dieser AGB festgelegt und bilden einen integralen Bestandteil dieser Bedingungen.
Evomatec stellt die TeamViewer-Software auf dem für den Betrieb der Evomatec-Software vorgesehenen System bereit.


2. Leistungsumfang und Vergütung

Evomatec führt Fernwartungsleistungen über eine Internetverbindung mittels TeamViewer-Software durch.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Unterstützung und Hilfestellung bei der Installation der Evomatec-Software

  • Unterstützung bei der Behebung von Softwareproblemen

  • Analyse von Fehlersituationen und Prozessstörungen an Maschinen und in der Evomatec-Software

  • Identifikation und Eingrenzung möglicher technischer Fehlerursachen

Die Fernwartungsleistungen werden auf Grundlage eines konkreten Kundenauftrags erbracht und stellen eine zusätzliche Dienstleistung gemäß dem jeweils gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis dar.

Während einer Fernwartungssitzung kann – nach Zustimmung des Kunden – ein Zugriff auf alle Systembereiche des betroffenen Rechners erfolgen. Dabei können auch Eingabegeräte wie Maus und Tastatur ferngesteuert werden.


3. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag über die Erbringung von Fernwartungsleistungen zwischen Evomatec und dem Kunden kommt zustande, sobald eine Verbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Fernwartungssystem von Evomatec hergestellt wird.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde Evomatec die erforderlichen Zugangsdaten der TeamViewer-Software des betroffenen Systems mitteilt und den Zugriff auf das IT-System gewährt.


4. Leistungszeitraum

Evomatec erbringt die vereinbarten Leistungen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder nach gesonderter Terminvereinbarung.


5. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, auftretende Fehler oder Störungen so genau wie möglich zu beschreiben, um eine effiziente Fehleranalyse zu ermöglichen.
Er hat sich dabei an die Anweisungen und Handlungsempfehlungen von Evomatec zu halten und etwaige Mängel unverzüglich zu melden.

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • die Erstellung einer aktuellen und vollständigen Datensicherung vor Beginn der Fernwartung,

  • die Bereitstellung einer lizenzierten Version der eingesetzten Software,

  • die Sicherstellung einer geschützten und stabilen Netzwerkverbindung,

  • die Einhaltung angemessener IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Erlangt ein Mitarbeiter von Evomatec während der Fernwartung Kenntnis von Passwörtern des Kunden, sind diese vom Kunden unmittelbar nach Abschluss der Sitzung zu ändern.
Der Kunde stellt sicher, dass nur notwendige Zugriffsrechte eingeräumt sind (Need-to-know-Prinzip) und dass keine unbefugten Administratorrechte vergeben werden.
Während der Fernwartung ist der Kunde verpflichtet, die Aktivitäten zu beobachten und Evomatec auf etwaige Regelverstöße hinzuweisen.
Zur Nachvollziehbarkeit der Arbeiten stellt die TeamViewer-Software ein Sitzungsprotokoll zur Verfügung.


6. Urheber- und Schutzrechte

Gegenstand der Vereinbarung ist ausschließlich die Fernwartung der vertraglich vereinbarten Evomatec-Software.
Bestehende Urheber-, Patent- und Schutzrechte bleiben unberührt und verbleiben vollständig bei Evomatec.
Die Fernwartung begründet keinerlei Übertragung oder Lizenzierung solcher Rechte.


7. Haftung

Evomatec haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch eigene Mitarbeiter oder von Evomatec beauftragte Dritte.
Eine Haftung für Schäden, die durch Abweichungen des Kunden von den vereinbarten Einsatzbedingungen oder durch eigenmächtige Änderungen an der Evomatec-Software entstehen, ist ausgeschlossen.

Evomatec übernimmt keine Haftung für etwaige Beeinträchtigungen oder Systemstörungen, die durch die Nutzung der TeamViewer-Software entstehen können, sowie nicht für Fälle höherer Gewalt.


8. Sicherheit

Der Nachweis der Authentizität des Kunden erfolgt über eine durch die TeamViewer-Software generierte ID und ein vom Kunden mitgeteiltes Kennwort.
Nach erfolgreicher Authentifizierung wird eine verschlüsselte Verbindung hergestellt.

Evomatec protokolliert sämtliche im Rahmen der Wartungsarbeiten vorgenommenen Zugriffe für maximal drei Monate. Der Kunde kann diese Protokolle bei Bedarf anfordern.

Der Kunde informiert Evomatec unverzüglich über festgestellte Sicherheitsvorfälle, Fehler oder unbefugte Zugriffe.
Evomatec verpflichtet sich, alle im Rahmen der Fernwartung erlangten Kenntnisse über Geschäftsgeheimnisse, technische Prozesse und Sicherheitsmaßnahmen streng vertraulich zu behandeln.


9. Datenschutz und Geheimhaltung

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche auf seinen Systemen verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen behandelt werden.
Die Fernwartung erfolgt ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs; eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Evomatec verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die im Zuge der Fernwartung bekannt werden, unverzüglich zu löschen, ausgenommen sind technisch notwendige Protokolldaten.
Evomatec behandelt sämtliche im Rahmen der Fernwartung erlangten Betriebs-, Geschäfts- und Zugangsdaten streng vertraulich und gibt sie weder an Dritte weiter noch verwendet sie diese zu eigenen Zwecken.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Evomatec in Stuttgart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


11. Sonstiges

Ergänzend gelten die „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“ der Evomatec, die unter
https://www.evomatec.com/de/pg/allgemeine-verkaufsbedingungen-3.html
eingesehen werden können.
Weitere rechtliche Hinweise und Datenschutzinformationen sind ebenfalls auf der Website von Evomatec abrufbar.


Ende der Fernwartungsvereinbarung